Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis: Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Kundin/Kunde („Kunde“) und EAS Reinigung (nachfolgend „EAS Reinigung“, „ich“ oder „Anbieter“). Abweichende Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Auftrag gehen diesen AGB vor.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Reinigungsdienstleistungen, welche EAS Reinigung gegenüber Kundinnen und Kunden erbringt. Die konkreten Leistungen, der Umfang, Termine sowie Preise werden jeweils in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem schriftlich/elektronisch bestätigten Auftrag („Auftrag“) festgehalten.
Widersprechen sich Bestimmungen eines Auftrags und diese AGB, gehen die Bestimmungen des Auftrags vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 2 Leistungen
EAS Reinigung erbringt Reinigungsdienstleistungen, insbesondere (nicht abschliessend):
- Unterhaltsreinigung (Privat- und Gewerbeflächen) – geplant auch als wiederkehrende Leistung,
- Endreinigung bei Umzug / Übergabereinigung,
- Fenster- und Storenreinigung,
- Grund- und Intensivreinigung sowie weitere objektbezogene Zusatzleistungen.
Der Leistungsumfang wird objektbezogen vereinbart. Die Leistungserbringung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung des Objektzustands, der Materialeigenschaften und des vereinbarten Umfangs.
§ 3 Offerten, Vertragsschluss
Eine Offerte ist – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – eine unverbindliche Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Auftrag erteilt und EAS Reinigung diesen schriftlich, per E-Mail, per Nachrichtendienst oder durch Beginn der Ausführung bestätigt.
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Preis- oder Terminänderungen bleiben vorbehalten, werden jedoch vor Ausführung kommuniziert.
EAS Reinigung kann Anfragen und Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Termine, Zugang und Ausführung
Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass EAS Reinigung zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Räumen erhält (z. B. Schlüssel, Zutritt, Parkmöglichkeit, Zugangscodes). Ist der Zugang nicht möglich oder wird der Termin kurzfristig verhindert, gelten die Regelungen gemäss § 9 (Annullation/Terminverschiebung).
Sofern zur Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde Strom und Wasser in zumutbarer Weise zur Verfügung. Besondere Objektgegebenheiten (empfindliche Oberflächen, Spezialmaterialien, Vorschäden) sind vor Beginn mitzuteilen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- alle für die Ausführung relevanten Informationen (Umfang, Zustand, Besonderheiten) vollständig und wahrheitsgemäss zu liefern,
- empfindliche oder wertvolle Gegenstände sowie persönliche Dokumente vor Reinigungsbeginn zu sichern,
- Vorschäden, heikle Materialien (z. B. Naturstein, geöltes Holz, Spezialbeschichtungen) und bekannte Problemstellen vorgängig zu melden,
- Haustiere während der Leistungserbringung so zu sichern, dass ein gefahrloser Ablauf möglich ist,
- bei gewerblichen Objekten relevante Sicherheits- und Zutrittsvorgaben vorab mitzuteilen.
§ 6 Abnahme, Mängelmeldung
Der Kunde ist angehalten, die erbrachte Leistung zeitnah zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar nach Abschluss der Reinigung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich zu melden. Bei rechtzeitig gemeldeten, nachvollziehbaren Mängeln hat EAS Reinigung das Recht zur angemessenen Nachbesserung.
Natürliche Abnutzung, nicht entfernbare Rückstände aufgrund Materialzustands, bereits bestehende Beschädigungen oder nicht vereinbarte Zusatzarbeiten begründen keinen Mangel.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise und Abrechnungsart (pauschal oder nach Aufwand) ergeben sich aus dem Auftrag. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF).
Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahnspesen sowie Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Rahmen erhoben werden.
Falls während der Ausführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden (z. B. Sonderverschmutzung, erweiterter Umfang), wird dies – soweit möglich – vorab kommuniziert und separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet.
§ 8 Haftung
EAS Reinigung haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Vorschäden, normale Abnutzung oder Materialalterung,
- Schäden aufgrund nicht gemeldeter empfindlicher Materialien/Oberflächen oder fehlender Mitwirkung,
- indirekte Schäden und Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).
Hinweis: Umfang und Ergebnis hängen vom Objektzustand und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Ein bestimmtes Ergebnis kann nicht garantiert werden.
§ 9 Terminverschiebung / Annullation
Terminverschiebungen oder Annullationen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Annullation kann EAS Reinigung eine Umtriebsentschädigung verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte:
- Annullation/Terminverschiebung mehr als 48 Stunden vor Termin: kostenlos
- 24–48 Stunden vor Termin: bis zu 50% des vereinbarten Auftragswerts oder des geplanten Zeitaufwands
- weniger als 24 Stunden vor Termin oder kein Zugang vor Ort: bis zu 100% des vereinbarten Auftragswerts oder des geplanten Zeitaufwands
Die konkrete Umtriebsentschädigung richtet sich nach Terminblock, Anfahrtsaufwand und Planungsaufwand.
§ 10 Daueraufträge / Unterhaltsreinigung
Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) wird Frequenz, Umfang und Zugang jeweils im Auftrag vereinbart. Sofern keine abweichende Regelung besteht, kann ein Dauerauftrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
§ 11 Beizug von Hilfspersonen
EAS Reinigung wird als Einzelunternehmen grundsätzlich persönlich tätig. Bei Bedarf können zur Leistungserbringung Hilfspersonen beigezogen werden. EAS Reinigung bleibt in diesem Fall Ansprechpartner und koordiniert die Ausführung.
§ 12 Datenschutz
EAS Reinigung bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation erforderlich ist. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von EAS Reinigung: Aarau / Aargau.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie rechtlich möglich kommt.